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Auftragsverarbeitungsvertrag

Dieser Vertrag gilt, wenn eine Location, ein Catering, eine Eventplanung, ein Unternehmen oder ein Verein (der Kunde) Seatalia nutzt, um im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten von Gästen zu verarbeiten. Er fasst die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Klauseln zusammen. Er ist nicht erforderlich für Familien, die eine private Veranstaltung organisieren.

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026 · In Kraft seit 29. Oktober 2026